Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 26.03.2025
- Verhandlungen zwischen den USA und Russland über eine mögliche Aufhebung von Sanktionen
- Nahostkonflikt
- Kritik des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland am Umgang der Bundesregierung mit Geiseln der Hamas
- Äußerungen der Bundesaußenministerin zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz
- Medienbericht über eine geplante Abschaffung des Bundesentwicklungsministeriums
- Ablehnung der Beschwerde von Călin Georgescu gegen dessen Ausschluss von der anstehenden Präsidentschaftswahl durch das rumänische Verfassungsgericht
- Nominierung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
Verhandlungen zwischen den USA und Russland über eine mögliche Aufhebung von Sanktionen
[...]
Frage
Nur eine grundsätzliche Verständnisfrage, wenn wir gerade bei Sanktionen der EU sind: Generell gelten Sanktionen nur als völkerrechtlich legitimiert, wenn ihnen eine UN-Resolution unterliegt. Entschuldigen Sie meine Ignoranz, aber können Sie mir noch einmal in Erinnerung rufen, auf welcher UN-Resolution die EU-Sanktionen gegen Russland beruhen?
Wagner (AA)
Das stimmt einfach nicht. Die EU kann natürlich Sanktionen erlassen und tut es auch in verschiedenen Kontexten.
Ich will noch einmal die Gelegenheit nutzen, weil das jetzt in verschiedenen Fragen hier angeklungen ist, etwas klarzustellen: Es geht, wenn man sich das genau anschaut, nicht um Sanktionen gegen russische Getreidelieferungen oder Düngerlieferungen. Diese Sanktionen gibt es ja nicht. Das ist ein russisches Narrativ, dass es solche Sanktionen gibt. Es gibt Maßnahmen, die zum Beispiel Bankabwicklung usw. betreffen.
Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, wie das im Schwarzen Meer lief, so ist dort ein Getreidedeal abgeschlossen worden, und die Ukraine hat es geschafft, Getreidelieferungen trotz russischer Angriffe wiederherzustellen. Insofern muss man da sehr genau hinschauen, wie die Abläufe wirklich waren. Aber noch einmal, weil Sie jetzt nach Sanktionen auf Getreide- und Düngerlieferungen gefragt haben: Die gibt es in der Form nicht.
Zusatzfrage
Herr Wagner, um es nochmals klar zu haben: Sie sagen also, unilaterale Sanktionen, egal von wem verhangen, sind völkerrechtlich legitimiert, auch wenn dem keine UN-Resolution unterliegt?
Wagner (AA)
Die EU erlässt Sanktionen auf Grundlage von EU-Recht.
Nahostkonflikt
Frage
Die israelische Armee hat am 24. März zwei Journalisten im Gazastreifen getötet, den für Al Jazeera tätigen Hossam Shabat sowie den für Palestine Today arbeitenden Mohammad Mansour. Im ersten Fall wurde das Auto des Al-Jazeera-Journalisten gezielt von der israelischen Armee ins Visier genommen, was diese auch offiziell eingeräumt hat, im zweiten Fall die Wohnung des Journalisten. Dabei starben sowohl seine Frau als auch sein Kind. Da würde mich zunächst grundsätzlich die Bewertung der Bundesregierung interessieren. Stellt für die Bundesregierung die gezielte Tötung eines Journalisten durch die israelische Armee ein Kriegsverbrechen dar, ja oder nein?
Wagner (AA)
Ich kann ganz allgemein sagen: Natürlich ist die Pressefreiheit ein hohes Gut, und sie muss geschützt werden. Insofern sind Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten niemals gerechtfertigt und müssen vermieden werden.
Jetzt steht zu den konkreten Fällen, zu denen ich keine eigenen Erkenntnisse habe, das im Raum, was von israelischer Seite dazu gesagt wird. Ob es legitime Ziele waren oder nicht, das kann ich von hier aus nicht beurteilen. Aber ich kann Ihnen ganz allgemein sagen: Journalistinnen und Journalisten dürfen nicht zur Zielscheibe werden. In Gaza ist die Situation für die Menschen dort, aber auch für die Journalistinnen und Journalisten, die darüber berichten, katastrophal, extrem gefährlich und ganz schwierig. Das muss sich dringend ändern. Deshalb fordern wir die israelische Regierung und alle an den Verhandlungen beteiligten Seiten auf, schnell wieder zu einem Waffenstillstand zurückzukehren und zu einer politischen Lösung zu kommen.
Zusatzfrage
Mit der Tötung der genannten zwei Journalisten stieg laut UN-OCHA die Zahl der durch Israel seit Oktober 2023 getöteten Journalisten und Medienschaffenden auf 206 Personen, eine zumindest für das 21. Jahrhundert historisch einmalige Eskalation. Da würde mich noch interessieren: Wieso gab es bisher keine einzige proaktive Stellungnahme vonseiten der Bundesregierung, insbesondere vonseiten des Auswärtigen Amtes, zu dieser enorm hohen Zahl an getöteten Journalisten?
Nur zum Vergleich: Im Ukrainekrieg starben auf beiden Seiten seit Februar 2022 rund 40 Journalisten. Da gab es ‑ ‑ ‑
Vorsitzende
Ihre Frage ist angekommen!
Zusatz
Nein. - Dazu gab es partiell durchaus Stellungnahmen. Deswegen würde mich interessieren, wieso es bisher keine einzige proaktive Stellungnahme vonseiten des Auswärtigen Amts gegenüber dieser historisch einmaligen Zahl an getöteten Journalisten gibt.
Wagner (AA)
Was Sie behaupten, ist einfach falsch. Wir haben uns aktiv zu journalistischen Fällen eingelassen, die in Gaza vorgefallen sind, auch proaktiv. Es stimmt einfach nicht, was Sie behaupten. Aber Sie haben recht: 206 tote Journalisten sind 206 tote Journalisten zu viel. Im Übrigen gilt das, was ich eben gesagt habe.
Die beiden Konflikte miteinander zu vergleichen, ist, glaube ich, ganz, ganz dünnes Eis.
[...]
Frage
Ich stelle immer wieder dieselbe Frage. Sie sagen, die Pressefreiheit sei ein hohes Gut, das geschützt werden müsse. Was passiert denn, wenn unsere engsten Freunde dieses hohe Gut nicht schützen? Welche Konsequenzen hat das?
Wagner (AA)
Dann thematisieren wir das, wir verurteilen es öffentlich, wir besprechen es bilateral, und das tun wir immer wieder. Das ist, wie gesagt, etwas, das nicht sein kann, das vermieden werden muss und das verhindert werden muss. Ich glaube, das, was wir ja als Bundesregierung tun, nämlich uns dafür einzusetzen, in diesem schwierigen Konflikt dahin zu kommen, dass das Leid in Gaza aufhört und dass wir endlich zu einer politischen Lösung kommen und dass das Töten und das Sterben in Gaza aufhören, ist ja Teil dieses Einsatzes.
Insofern kann ich verstehen, dass Sie es wahnsinnig frustrierend finden, hier jetzt sozusagen nur die Antwort eines Sprechers des Auswärtigen Amtes zu erhalten, aber es ist ja nicht so, dass wir nichts tun. Ganz im Gegenteil: Die deutsche Regierung ist ja sehr aktiv dabei, in diesem Konflikt sozusagen auch den Einfluss, den wir haben, geltend zu machen, und spricht dabei mit allen Seiten. Die Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für humanitäre Hilfe in Gaza befindet sich gerade in Israel, spricht dort mit den israelischen Partnern und setzt sich dafür ein, dass humanitäre Hilfe nach Gaza hereinkommt. Das ist ja außenpolitisches Handeln.
Zusatz
Der Grund, warum ich immer wieder die gleiche Frage stelle, ist ja, dass immer wieder ähnliche Lippenbekenntnisse kommen. Deutschland setzt sich für das humanitäre Völkerrecht ein, Deutschland setzt sich für Menschenrechte ein, Deutschland setzt sich für die Pressefreiheit ein. Es folgen aber dann keine Konsequenzen, wenn es Verstöße in diesen Bereichen gibt. Die Konsequenzen, die genannt werden, sind: Wir reden mit den Partnern. – Da schleicht sich ja irgendwann so ein bisschen der Eindruck ein, dass das eigentlich nur leere Worthülsen sind und dass aber tatsächlich nichts passiert.
Vorsitzende
Entschuldigen Sie, wenn ich da einmal reingehe, aber das ist jetzt Ihre Einordnung der Antwort. Die können Sie gerne in Ihrer Berichterstattung vornehmen. Aber die Frage ist jetzt die gleiche wie die erste.
Zusatzfrage
Können Sie denn in irgendeiner Weise vorweisen, dass es über diese Lippenbekenntnisse hinaus konkrete Konsequenzen gab?
Wagner (AA)
Das haben wir doch hier immer wieder dargelegt. Es gibt doch konkretes Handeln. Wir haben am Montag länger über die Situation hinsichtlich Siedlergewalt im Westjordanland gesprochen. Da haben wir auf europäischer Ebene Sanktionen angestoßen. Diplomatie besteht nun einmal sehr viel aus Kontakt, Einwirken und Einflussmöglichkeiten, die wir nutzen. Das ist leider etwas, das ich hier nicht sozusagen in epischer Breite in aller Öffentlichkeit darstellen kann. Aber natürlich nutzt die Bundesregierung die Kanäle und den Einfluss, den sie hat.
Frage
Eine ganz kurze Bitte, Herr Wagner, weil ich tatsächlich vorher recht intensiv sowohl den Twitter-Account als auch die RegPK-Protokolle durchgegangen bin und keine einzige proaktive Stellungnahme gefunden habe: Könnten Sie bitte zwei oder drei Beispiele von proaktiven Stellungnahmen zur Tötung von Journalisten im Gazastreifen nachreichen?
Wagner (AA)
Das mache ich.
Kritik des Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland am Umgang der Bundesregierung mit Geiseln der Hamas
Frage
Der Präsident des Zentralrats der Juden hat Frau Baerbock scharf wegen ihres Umgangs mit den Geiseln kritisiert. Er hat von gähnendem Schweigen zur Beerdigung der Mutter und der Kinder der Familie Bibas gesprochen. Was sagen Sie dazu?
StS Hebestreit
Ich kann das vielleicht im Namen der Bundesregierung beantworten: Wir haben das, was Herr Schuster gesagt hat, zur Kenntnis genommen. Ich halte diese Kritik weder für gerechtfertigt noch für nachvollziehbar. Allen voran der deutsche Botschafter in Israel, der Bundeskanzler, die Bundesaußenministerin und viele andere haben sich immer wieder, und sie tun das weiterhin, für das Schicksal der deutschen oder der deutschstämmigen Geiseln in Israel eingesetzt und ausgesprochen. Insofern kann ich diese Kritik, die es da zu lesen gab, bei aller Liebe nicht nachvollziehen.
Wagner (AA)
Ich kann vielleicht etwas ergänzen: Es befindet sich ja heute wieder eine Gruppe von Geiselangehörigen in Berlin, die auch Gespräche im Auswärtigen Amt führen. Die Außenministerin hat bei jedem ihrer neun oder zehn ‑ ich habe es jetzt nicht klar präsent ‑ Besuche in Israel die Angehörigen getroffen. Wir haben ja gleich zu Beginn einen Sonderstab mit unserem Krisenbeauftragten Jens Jokisch eingerichtet, der immer wieder in der Region unterwegs ist und Gespräche führt. Ich kann mich also nur vollumfänglich dem anschließen, was der Regierungssprecher gesagt hat.
Äußerungen der Bundesaußenministerin zur Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz
Frage
Es geht um die Frage der Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz. Die Außenministerin hat heute gesagt, damit würden sich möglicherweise oder sehr wahrscheinlich Klagemöglichkeiten ergeben, etwa beim Straßenbau usw. Könnte sich vielleicht das Justizministerium dazu äußern, inwieweit sich die Grundgesetzänderung mit der Formulierung zur Klimaneutralität bis 2045 auf Klagemöglichkeiten auswirkt?
Kirschner (BMJ)
Können Sie die Frage noch einmal kurz wiederholen?
Zusatzfrage
Frau Baerbock hat heute gesagt, ‑ ‑ ‑
Wagner (AA)
Vor einer halben Stunde!
Zusatzfrage
Genau; die Meldung ist gelaufen. – Mit den jüngst beschlossenen Grundgesetzänderungen und der Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2045 in der Verfassung könnten künftig Bauprojekte wie neue Straßen verstärkt vor Gericht angefochten werden. Ist das richtig?
Kirschner (BMJ)
Die Frage, inwiefern diese beschlossenen Grundgesetzänderungen jetzt zu einer Verankerung dieser Klimaschutzziele führt, war ja jetzt häufiger Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Welche konkreten Auswirkungen das hat, wurde ebenfalls diskutiert. Dazu kann ich jetzt an dieser Stelle nichts weiter sagen.
[...]
Medienbericht über eine geplante Abschaffung des Bundesentwicklungsministeriums
Frage
Laut einem Medienbericht will die Union das Entwicklungsministerium abschaffen. Kann ich dazu ein Statement von Ihnen haben? Was würde das für die Entwicklungszusammenarbeit bedeuten?
Schöneck (BMZ)
Zu den unmittelbaren Plänen oder Diskussionen in den Koalitionsverhandlungen äußern wir uns natürlich nicht. Grundsätzlich hat die Ministerin die Bedeutung eines Entwicklungsministeriums und einer starken Entwicklungszusammenarbeit ja zuletzt auch in zahlreichen Interviews unterstrichen. Es hat sich gezeigt, zum Beispiel auch in Großbritannien, dass die Abschaffung eines eigenständigen Ministeriums oder einer starken Behörde entsprechend zu einer Schwächung der internationalen Beziehungen und Kooperationen führt. Das ist eine Erkenntnis. Gerade in Zeiten, wie wir sie aktuell erleben, auch mit dem Rückzug der amerikanischen Entwicklungsbehörde und dem weltweiten Abbau entsprechender Leistungen, wird, glaube ich, deutlich, wie relevant es ist, dass auch Deutschland in diesem Politikfeld weltweit eine Rolle spielen kann.
Zusatzfrage
Könnte ich dazu vielleicht auch noch ein Statement vom Auswärtigen Amt haben? Inwiefern hätte das Konsequenzen für die deutsche Außenpolitik und die Beziehungen insbesondere zum globalen Süden?
Wagner (AA)
Sehen Sie es mir nach, dass ich hier jetzt ganz schlecht Diskussionen, die gerade zwischen Parteien laufen, die eine Koalition für eine neue Bundesregierung eingehen wollen, als Sprecher des Auswärtigen Amtes kommentieren kann.
Ablehnung der Beschwerde von Călin Georgescu gegen dessen Ausschluss von der anstehenden Präsidentschaftswahl durch das rumänische Verfassungsgericht
Frage
Außenministerin Baerbock hatte am 24. März in Bezug auf die Vorkommnisse in der Türkei erklärt, politische Wettbewerber gehörten nicht in Haft oder vor Gericht. Das AA sagte dazu auf X: Wer Oppositionspolitiker im Wahlkampf inhaftiert, schadet der Demokratie. – Jetzt wurde dem Gewinner der ersten Runde der rumänischen Präsidentschaftswahl, Călin Georgescu, mit rechtlich höchst fragwürdigen Mitteln eine weitere Kandidatur für die angesetzte Wiederholungsfall gerichtlich untersagt. Eine Hauptbegründung war unter anderem seine kritische Haltung zur EU und NATO. Da würde mich ebenfalls interessieren: Wieso kritisieren denn Frau Baerbock und das Auswärtige Amt so vehement und direkt die Vorkommnisse in der Türkei, aber mit keinem Wort die ja durchaus vergleichbaren Vorkommnisse und die Instrumentalisierung der Wahlbehörde und von Gerichten durch den EU-Partner Rumänien?
Wagner (AA)
Was vergleichbar ist, überlasse ich sozusagen Ihrer „appreciation“ und Ihrer Einordnung. Aber lassen Sie mich vielleicht sagen, dass es laut der rumänischen Justiz ernsthafte Vorwürfe gegen Călin Georgescu gibt, darunter Falschangaben zur Wahlkampffinanzierung und Bildung einer extremistischen Organisation. Deshalb ist ja die rumänische Wahlbehörde zu dem Schluss gekommen, dass er aufgrund von formellen und inhaltlichen Gründen nicht zur Wahl zugelassen werden kann. Das rumänische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde von Georgescu abgewiesen und die Entscheidung der Wahlbehörde bestätigt, und damit ist sie nach rumänischem Recht auch gültig.
Wichtig ist, glaube ich, dass bei all diesen Verfahren rechtsstaatliche Grundsätze gelten. Das ist das, was im Zentrum stehen muss.
Zusatzfrage
Mit derselben Begründung, sie würde sich öffentlich NATO- und EU-kritisch äußern, wurde auch eine weitere Oppositionskandidatin, Diana Șoșoacă, die Zulassung zur Präsidentschaftswahl in Rumänien vom Verfassungsgericht verweigert. Habe ich Ihre Ausführungen in der Hinsicht richtig verstanden, dass Sie es grundsätzlich für legitim halten, dass Frau Șoșoacă und dem in Umfragen führenden Kandidaten die Teilnahme an Wahlen mit Bezug auf deren Kritik an der EU- und NATO-Mitgliedschaft untersagt wird?
Wagner (AA)
Nein, das legen Sie mir in den Mund. Ich habe gesagt, dass die Entscheidung über die Zulassung zu Wahlen in Rumänien bei den zuständigen rumänischen Behörden liegt und das eben rechtsstaatlich zugehen muss.
Klar ist doch aber, dass ein Ideenwettbewerb stattfinden können muss, und das innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen, die es in Rumänien gibt. Dass es diesen Ideenwettbewerb gibt, zeigt doch, dass eine Kandidatin von Georgescus Partei zu den Wahlen zugelassen worden ist. Sie ist dann im Nachhinein zurückgetreten, um einen anderen Kandidaten zu unterstützen. Aber es ist ja nicht so, dass sozusagen gegen diese gesamte Partei vorgegangen wird.
Das ist aber etwas, was in den Händen der rumänischen Behörden liegt, und in der Tat muss dort Rechtsstaatlichkeit gelten.
Nominierung von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock für den Posten der Präsidentin der UN-Generalversammlung
Frage
Noch eine kurze Verständnisfrage an Herrn Wagner: Laut übereinstimmenden Medienberichten hat Frau Baerbock nicht einmal die Größe besessen, nach der Rücknahme der Nominierung der vorherigen Kandidatin für die Präsidentschaft der UN-Generalversammlung, direkt mit ihr ins Gespräch zu treten, sondern sie einfach nur hat anrufen lassen. Können Sie diese Berichte so bestätigen?
Wagner (AA)
Ich kann bestätigen, dass es einen Kontakt zwischen Frau Baerbock und Frau Schmid gab. Das ist alles, was ich zu diesem Thema zu sagen habe.
Ich kann Ihnen aber noch etwas zu Ihrer Frage zu den Journalisten in Gaza nachreichen: Unter anderem hat die Außenministerin bei ihrer Rede auf dem Global Media Forum im Juni 2024 ‑ ich hoffe, das trifft die Qualifikation einer proaktiven Äußerung ‑ davon gesprochen, dass Journalistinnen und Journalisten in Gaza getötet worden sind und dass das inakzeptabel ist. Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat am Tag der Pressefreiheit 2024 auf diese Fälle in Gaza hingewiesen und sie verurteilt. Der deutsche Vertreter bei OCHA in Ramallah hat sich dazu schon im November 2023 auf X eingelassen. Insofern, glaube ich, kann ich zu meinen Worten stehen, dass es einfach falsch war zu behaupten, wir hätten uns nicht aktiv dazu eingelassen.
Zusatzfrage
Noch einmal zur Causa der Nominierung von Frau Baerbock für den Vorsitz der UN-Generalversammlung: Laut dem Direktor der Crisis Group kam diese Nominierung selbst für die deutsche UN-Mission in New York überraschend. Können Sie diese Darstellung bestätigen?
Wagner (AA)
Die noch amtierende Außenministerin Annalena Baerbock ist mittlerweile die Kandidatin der sogenannten WEO-Gruppe, also der Gruppe der westlichen Staaten und anderer. Diese Gruppe hat ihre Nominierung bestätigt, und damit ist sie die Kandidatin dieser Gruppe für den Vorsitz der Generalversammlung in New York.