Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 21.03.2025
- Festnahme eines in den USA lebenden Deutschen bei der Einreise in die USA
- Einleitung zollrechtlicher Maßnahmen gegen den vor Rügen ankernden Öltanker „Eventin“
- Militärische Unterstützung für die Ukraine
- Zahl der Visaersuchen bzw. der Aufenthaltsgenehmigungen von US-Staatsbürgern
- Nutzung von Starlink durch Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
Festnahme eines in den USA lebenden Deutschen bei der Einreise in die USA
Frage
Herr Fischer, ich würde gerne zum Fall Fabian Schmidt etwas fragen. Das ist der deutsche Staatsbürger, der nach eigenen Angaben eine nicht endende Aufenthaltsgenehmigung für die USA hat, angebrüllt wurde, sich am Flughafen ausziehen musste, im Gewahrsam krank geworden ist und dort ans Bett gefesselt worden sein soll; so sagt er es selbst. Das AA hat schon gesagt, es erwarte Haftbedingungen nach internationalen Standards. Mit wem genau, mit welchen Ebenen der US-Behörden sind Sie in Kontakt dazu?
Fischer (AA)
Wir haben hier schon über diesen Fall gesprochen. Unsere Kolleginnen und Kollegen des Generalkonsulats in Boston betreuen den betroffenen Deutschen konsularisch. Sie stehen mit ihm, soweit es möglich ist, seinen Angehörigen, aber auch den lokalen Behörden einschließlich ICE, der zuständigen amerikanischen Behörde, hierzu fortlaufend in Kontakt.
Wir kennen die Vorwürfe, die der Betroffene erhoben hat. Sie können sicher sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort diesen Vorwürfen nachgehen und den Fall genau beobachten.
Ich habe hier schon gesagt: Wir erwarten auch von unseren Partnern, dass Haftbedingungen internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen und Inhaftierte menschenwürdig behandelt werden. Sie können davon ausgehen, dass wir diese Botschaften auch in den Gesprächen, die wir mit den lokalen amerikanischen Behörden führen, übermitteln.
Zusatzfrage
Gibt es auch den Impuls, mit der US-Botschaft hier in Deutschland darüber zu sprechen?
Fischer (AA)
Wir stehen auf verschiedenen Ebenen mit unseren amerikanischen Partnern zu den verschiedenen Konsularfällen, die es gibt, in Kontakt.
Frage
Herr Fischer, ich möchte nach den Reisewarnungen und den Einschätzungen fragen. Vielleicht können Sie noch darlegen, was genau das Auswärtige Amt jetzt deutschen Bundesbürgern empfiehlt, die vorhaben, in die USA zu reisen. Was gibt es dort angesichts dieser Ereignisse zu bedenken?
Fischer (AA)
Um das zunächst klarzustellen: Es gibt keine Reisewarnung. Wir haben unsere Reise- und Sicherheitshinweise präzisiert. Hintergrund ist, dass wir angesichts der Vorfälle der letzten Wochen, in denen uns die Nachricht von der Festnahme von vier Deutschen bei der Einreise übermittelt wurde, jetzt dabei sind zu prüfen, was das in der Allgemeinheit heißt.
Man muss verschiedene Dinge beachten. Die zuständige Behörde in den USA hat gerade aus vielerlei Gründen sicher mehr zu tun, als sie es in der Vergangenheit hatte, was dazu führen kann, dass Inhaftierte, die eigentlich abgeschoben werden wollen, längere Zeit in Abschiebehaft verbringen müssen, weil die administrativen Kapazitäten auf amerikanischer Seite derzeit länger brauchen, um die einzelnen Fälle abzuarbeiten.
Wir haben deshalb in unseren Reise- und Sicherheitshinweisen hervorgehoben, dass eine ESTA-Genehmigung oder ein US-Visum nicht zur Einreise in die USA berechtigt und dass die finale Entscheidung, ob einer Person die Einreise gestattet wird, bei den Grenzbehörden liegt. Das ist auch in Deutschland so. In diesem Fall sind es ja deutsche Staatsangehörige gewesen, die nach unseren Informationen mit gültigen Einreisedokumenten gekommen sind und bei denen sich dann aber bei der Befragung durch Sicherheitskräfte am Flughafen aus Sicht der amerikanischen Behörden Widersprüche ergeben haben. Man muss das im Blick behalten, die entsprechenden Unterlagen gut ausgefüllt dabeihaben und im Hinterkopf haben, welche Dinge gefragt werden könnten.
Zusatzfrage
Es gibt verschiedene Berichte darüber, dass das nicht nur deutsche Staatsbürger betrifft, sondern viele Staatsbürger aus der Europäischen Union oder zumindest eine gewisse Anzahl an Staatsbürgern aus der Europäischen Union, teilweise mit Begründungen wie beispielsweise Social-Media-Kritik an Donald Trump oder dem Vorgehen von dessen Administration. Willkürentscheidungen sind ja auch im amerikanischen Recht verboten, auch durch Grenzbeamte. Sind Sie in irgendeiner Form direkt mit Marco Rubio oder dem State Department in Kontakt, um solche Vorfälle zumindest für die Zukunft ausschließen zu können?
Fischer (AA)
Mir ist jetzt kein Fall von den genannten Fällen bekannt, in denen es bei einem deutschen Staatsangehörigen um den Social-Media-Gebrauch gegangen wäre. Wir sind natürlich auch mit unseren EU-Partnern in Kontakt, koordinieren uns vor Ort, sprechen mit ihnen, machen einen Erfahrungsaustausch und versuchen, das Thema von allen Seiten abzuklopfen. Ich habe hier ja schon hervorgehoben, dass wir natürlich auch mit der amerikanischen Seite in Kontakt stehen, um diese Konsularfälle zu lösen. Von den vier Personen, von denen wir gesprochen haben, konnten drei ausreisen.
Gleichzeitig möchte ich betonen, dass jeden Tag Hunderte, wenn nicht gar Tausende Deutsche in die USA einreisen, und es da keine Probleme gibt.
Einleitung zollrechtlicher Maßnahmen gegen den vor Rügen ankernden Öltanker „Eventin“
Frage
Jetzt an das Finanzministerium, und zwar geht es um den Ölfrachter „Eventin“, der vor Rügen liegt. Das ist der Öltanker der russischen Schattenflotte, beschlagnahmt durch den Zoll. Könnten Sie erst einmal einordnen: Wie selten oder wie häufig passiert überhaupt so eine Beschlagnahmung? Wie geht es jetzt weiter? Was passiert mit dem Schiff, was passiert mit dem Öl und in welchem Zeitraum?
Keller (BMF)
Zahlen oder Erfahrungswerte, wie oft das passiert, habe ich jetzt aus dem Stegreif nicht parat. Dazu kann ich Ihnen aktuell nichts zu sagen.
Allgemein dazu: Grundsätzlich kann der Zoll nach Artikel 198 des Zollkodex der Europäischen Union Gegenstände unter den dort genannten Voraussetzungen einziehen und verwerten.
Jetzt zu dem konkreten Fall: Ich bitte um Verständnis, dass wir da ein bisschen zurückhaltend sind. Dazu laufen aktuell zollrechtliche Maßnahmen. Auch aufgrund der gegebenen sicherheitspolitischen Lage können wir uns zu diesen Sachverhalten nicht sehr weitgehend äußern.
Insgesamt kann ich sagen: Die zollrechtlichen Maßnahmen sind noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen. Eine Weiterfahrt ist derzeit untersagt. Aktuell wird das weitere Vorgehen im Hinblick auf das Schiff und die Ladung von den zuständigen Behörden geprüft.
[…]
Frage
Da das ja offensichtlich auch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden muss, frage ich vielleicht Herrn Büchner: Können Sie etwas dazu sagen, was die Sache für eine Bedeutung hat, was grundsätzlich diesen Fall bzw. das Schiff betrifft?
Büchner (BReg)
Ich kann dazu leider nichts beitragen.
Fischer (AA)
Allgemein muss man halt sehen, dass Russland Schiffe wir diesen Öltanker vor Rügen zur gezielten Umgehung westlicher Sanktionen nutzt, um damit auch seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren. Das ist die sogenannte Schattenflotte. Das sind oft rostige, alte Öltanker. Wir als EU und wir als Deutschland arbeiten unermüdlich daran, weitere Sanktionen gegen diese russische Schattenflotte auf den Weg zu bringen, und haben ja mittlerweile 153 Schiffe der sogenannten Schattenflotte in der EU gelistet. Diese Listungen werden durch unsere Partner in Großbritannien und den USA ergänzt. Wir arbeiten weiterhin daran, diesen Weg für Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu finanzieren, zu verschließen.
Militärische Unterstützung für die Ukraine
Frage
Herr Müller, nachdem der Bundesrat dem Paket jetzt auch zugestimmt hat, was macht denn das Ukraine-Hilfspaket?
Müller (BMVg)
Wir hatten am Mittwoch ja schon diese Information, dass nach meiner Kenntnis ‑ vielleicht kann das BMF etwas mehr dazu sagen ‑ die Freigabe der Mittel zeitnah erfolgen soll. Dies vielleicht erst einmal zum Paket selbst. Danach würde ich noch etwas zur Mittelverwendung sagen.
Keller (BMF)
Ich kann nur ergänzen ‑ das hatten wir hier aber auch schon gesagt ‑, dass das BMF den Antrag des BMVg an den Haushaltsausschuss übersandt hat, und der tagt heute. Wenn das dort bestätigt wird, ist das für das BMF bestätigt und insoweit abgeschlossen.
Müller (BMVg)
Mir ist noch einmal wichtig, auch mitzuteilen, dass wir hier ja ein zweigeteiltes Vorgehen haben. Zum einen geht es um Mittel, die wir dieses Jahr noch direkt einsetzen wollen, um konkrete Bedarfe aus diesem Jahr zu erfüllen und auszuliefern. Das habe ich ja Mittwoch schon ausgeführt. Der zweite Teil ist der wichtige Teil, der aktuell gar nicht so hervorgehoben wird, dass wir mit dem zweiten Anteil der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung für die Jahre 2026 bis 2029 schon die Möglichkeit schaffen, aus dem Haushalt heraus Verpflichtungsermächtigungen zu nutzen und längerfristige Verträge und die Unterstützung für die Ukraine auch in den Folgejahren sicherzustellen. Das will ich noch einmal sagen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung dieses Landes, das sich gerade im Abwehrkampf gegen einen völkerrechtswidrigen Angriff befindet.
Zusatzfrage
Können Sie noch einmal kurz skizzieren, was in diesem zweiten Paket enthalten ist?
Müller (BMVg)
Bezüglich der Verträge und dessen, was da genau passiert: Das ist ein Prozess, der sich ja noch entwickelt und der in Zukunft noch einmal Bedarfe berücksichtigen wird, die sich gegebenenfalls auch noch einmal verschieben. Aber dass die großen Punkte wie Munition, Luftverteidigung, Drohnensysteme, gepanzerte Fahrzeuge und Spezialschutzausstattung dabei sind, ist normal. Das ist das, was sich jetzt schon auf der Liste findet, und in diesen Kategorien werden wir natürlich auch weiterhin denken, weil das die Kategorien sind, die die Ukraine auch in Zukunft benötigen wird.
Fischer (AA)
Ich will nur ganz kurz sagen: Es ist auch aus Sicht des Auswärtigen Amtes eine sehr gute Nachricht, dass dieser gemeinsam von uns mit dem Verteidigungsministerium erarbeitete Antrag jetzt dem Haushaltsausschuss des Bundestags übermittelt wurde und dieser sich heute damit im Laufe des Tages befassen wird.
Zahl der Visaersuchen bzw. der Aufenthaltsgenehmigungen von US-Staatsbürgern
Frage
Frau Kock oder vielleicht auch Herr Fischer, gibt es eine Zunahme an Visaersuchen respektive Aufenthaltsgenehmigungen von US-Staatsbürgern innerhalb der vergangenen zwei Monate, um in dieses Land zu kommen, um hier tätig zu werden?
Dr. Kock (BMI)
Visa betreffen meines Erachtens das AA.
Zusatz
Genau, Visa lägen bei Herrn Fischer und Aufenthaltsgenehmigungen, glaube ich, bei Ihnen.
Dr. Kock (BMI)
Zu Aufenthaltsgenehmigungen, Asylanträgen und Ähnlichem müsste ich etwas nachreichen.
Fischer (AA)
Für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland benötigen US-Amerikanerinnen und -Amerikaner kein Visum.
Zusatzfrage
Aber mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme natürlich schon, oder?
Fischer (AA)
Das kann ich Ihnen derzeit nicht bestätigen.
[…]
Vorsitzende Küfner
Herr Fischer hat noch einen Nachtrag.
Fischer (AA)
Genau. ‑ ich habe die Kolleginnen und Kollegen noch einmal gefragt zu recherchieren oder gebeten zu recherchieren, wie das mit den amerikanischen Visa ist. Wir haben seit Januar 2025 rund 570 nationale Visa für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland für US-Amerikanerinnen und Amerikaner ausgestellt. Im letzten Quartal 2024 waren es rund 560 nationale Visa. Daran kann man, glaube ich, noch nichts ablesen.
Sie müssen natürlich wissen, dass, wie ich vorhin schon erwähnte, Amerikanerinnen und Amerikaner visumsfrei nach Deutschland einreisen können und theoretisch auch erst einmal kommen und dann hier zu den Einwanderungsbehörden gehen können, um eine Änderung ihres Aufenthaltstitels zu beantragen. Diesen Teil habe ich hierbei nicht im Blick.
Nutzung von Starlink durch Bundesministerien und nachgeordnete Behörden
Frage
In der Beantwortung einer entsprechenden Schriftlichen Frage am Mittwochabend listete Staatssekretär Saathoff eine Reihe von Bereichen auf, in denen Starlink Einsatz finde, sowohl im AA als auch beim BSI.
Wird aktuell geprüft, ob Starlink weiterhin eingesetzt wird?
Fischer (AA)
Ich denke, wir prüfen unsere Kommunikationsmittel und Kommunikationsmöglichkeiten ständig. Sie müssen sehen, dass wir an über 225 Standorten in der Welt präsent sind. Dort gibt es die verschiedensten Voraussetzungen für die Internetnutzung und die Nutzung von Kommunikationsmitteln. Wir nutzen verschiedenste Kommunikationsmittel, von dem ganz normalen örtlich vorhandenen Telefonnetz bis hin zu Satellitenanlagen. Wir prüfen natürlich fortwährend, welches das beste und geeignetste Mittel ist, um zum Beispiel von Südsudan aus eine stabile Verbindung nach Deutschland zu bekommen.
Dr. Kock (BMI)
Ich kann gern für das BMI ergänzen. Wir und auch die Sicherheitsbehörden des Bundes, für die wir zuständig sind, nutzen grundsätzlich redundante Kommunikationskanäle. Aus Sicherheitsgründen kann ich Ihnen aber wie auch Herr Fischer zu konkreten Kommunikationsmöglichkeiten oder zu entsprechenden Planungen keine umfassende Auskunft geben, weshalb meines Wissens ein Teil der Beantwortung eingestuft ist.
Fischer (AA)
Die Kollegen haben es mir gerade geschrieben. Nur in wenigen Einzelfällen wird auf Starlink zurückgegriffen, vor allem als Back-up-System für die Auslandsvertretungen, wenn andere Dinge nicht mehr funktionieren.
[…]