Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Der Europarat - Förderer von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit für 700 Millionen Menschen in Europa

Palais de l'Europe in Straßburg- Gebäude des Europarats mit den Flaggen der Mitgliedstaaten

Palais de l'Europe in Straßburg- Gebäude des Europarats mit den Flaggen der Mitgliedstaaten, © dpa/Fourmy Mario

05.02.2025 - Artikel

Der Europarat fördert seit 1949 Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Demokratie in ganz Europa.

Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste der großen europäischen Nachkriegsorganisationen mit Sitz in Straßburg (Frankreich) gegründet. Die Bundesrepublik Deutschland wurde vor rund 75 Jahren – am 13. Juli 1950 – als assoziiertes Mitglied und am 2. Mai 1951 als Vollmitglied aufgenommen.

Es bedeutet viel für die politische Entwicklung Europas, dass wir hier in den Organen des Europarats eine Plattform haben, auf der sich die Repräsentanten Europas regelmäßig begegnen, ihre Sorgen und Nöte, ihre Wünsche und Hoffnungen austauschen, gemeinsame Kriterien für die Bewertung ihrer Bedürfnisse zu entwickeln versuchen und überhaupt in einem Geiste der Fairness und der guten Nachbarschaft zusammenarbeiten —mit anderen Worten: Wir haben hier das europäische Gewissen.
(Konrad Adenauer, Straßburg, 10. Dezember 1951)

Zum Zeitpunkt der Gründung des Europarates waren die Wunden des Zweiten Weltkrieges noch frisch. Die Pioniere der europäischen Zusammenarbeit schufen deshalb mit dem Europarat, wie Adenauer es nannte, ein „Europäisches Gewissen“. Dieses Gewissen sollte der Wahrung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit dienen, sie fördern und jegliche Verstöße gegen die festgelegten Grundprinzipien rügen. Dadurch sollte ein friedlicheres und stärkeres Europa geschaffen werden, das für die Rechte aller Europäer eintritt.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegründet und die Position des Menschenrechts­kommissars etabliert. Außerdem verfügt der Europarat über verschiedene unabhängige Überwachungs- („Monitoring“-) Organe. Wichtige Themen sind z.B. Meinungsfreiheit, Minderheitenschutz, Schutz von Kindern und Frauen, Cybercrime und Korruptionsbekämpfung.

Der Europarat hat heute 46 Mitglieder – dazu gehören alle europäischen Flächenstaaten mit Ausnahme von Belarus und Kosovo. Russland wurde infolge seines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 16.3.2022 aus dem Europarat ausgeschlossen. Außerdem haben der Heilige Stuhl, Israel, Japan, Kanada, Mexiko und die Vereinigten Staaten einen Beobachterstatus inne.

Organe und Institutionen des Europarats

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Menschenrechtskommissar des Europarats

Konventionen

Plenarsaal im Europarat
Plenarsaal im Europarat © dpa/KEYSTONE
Der Europarat ist wegweisend bei der Schaffung eines gesamteuropäisch verbindlichen Rechtsrahmens zum Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit. Bislang gibt es weit über 200 Übereinkommen und Protokolle des Europarats. Dazu zählen grundlegende Rechtsinstrumente wie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK), die Antifolter-Konvention, die Europäische Sozialcharta, die Istanbul-Konvention (Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) und das Übereinkommen zu Künstlicher Intelligenz und Menschenrechte.

Übersicht über alle Konventionen des Europarats

Teilabkommen

Die Mitgliedsstaaten können außerdem Teilabkommen als eine besondere Form der thematischen Zusammenarbeit beitreten. Meist stehen sie auch Drittstaaten zum Beitritt offen. Ein Beispiel für ein Teilabkommen ist die „Europäische Kommission für Demokratie durch Recht“ („Venedig-Kommission“), welche die Staaten verfassungsrechtlich berät.

Teilabkommen des Europarats

Deutschland im Europarat

Die Bundesregierung sieht den Europarat als unverzichtbare Institution zur Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa, sowie als Forum für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsraums. Seit rund 75 Jahren kommt seine Arbeit den Menschen in Deutschland unmittelbar zugute.

Deutschland arbeitet daher auf allen Ebenen intensiv im Europarat mit und tritt für die weitere Stärkung der Organisation ein. In der Parlamentarischen Versammlung des Europarats ist Deutschland mit 18 Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Im Kongress der Gemeinden und Regionen arbeiten 18 deutsche Kommunalpolitiker und Landtagsabgeordnete mit. Deutschland gehört zusammen mit Frankreich, Großbritannien und Italien zu den Hauptbeitragszahlern des Europarats. Darüber hinaus engagiert sich Deutschland mit freiwilligen Leistungen, z.B. zur Förderung von Projekten für den Menschenrechtsschutz.

Der Europarat und die EU

Logo des Europarats
Logo des Europarats © Europarat

Die EU und der Europarat haben eine intensive Zusammenarbeit entwickelt. Die EU stellt in erheblichem Umfang finanzielle Mittel für den Europarat zur Durchführung gemeinsamer Projekte bereit, die auf den Schutz und die Förderung von – Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitgliedstaaten des Europarats sowie der südlichen und östlichen Nachbarregionen gerichtet sind.

Der EU-Vertrag sieht den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention vor, der in naher Zukunft abgeschlossen werden soll.

Website des Europarats

Was Sie über den Europarat wissen sollten

Rede von Außenministerin Annalena Baerbock beim Festakt zu 75 Jahren Europarat am 17. Mai 2024 in Straßburg

nach oben